Mietverwaltung
Zu den Aufgaben des Verwalters gehören:
- Übernahme der Wohnungs- bzw. Gewerbeeinheiten zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns
- Einweisung der Mieter in die Wohn- oder Gewerbeeinheiten
- Einzug der Mieten und der Nebenkosten, Überwachung des Mieteinganges
- Korrespondenz mit den Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten
- Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern
- Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes, z.B. eines Zahlungsrückstandes des Mietzinses von 2 Monaten
- Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter
- Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsmäßigen Vornahme einer eventuell vom Mieter geschuldeten Endrenovierung, Abwicklung der Kautionen und sonstigen Sicherheiten mit dem ausziehenden Mieter
- bestmögliche Neuvermietung im Falle eines Leerstandes
- gewissenhafte Prüfung von Mietinteressenten
- Aktiv- und Passivprozesse, vergleichsweise Regelungen zu treffen, geschuldete Beträge zu stunden oder sonstige Rechtshandlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorzunehmen
- zeitgerechte Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben in einer ordnungsmäßigen Buchhaltung
- Erstellung einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung zum 31.12.
- Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel, Beauftragung der Instandhaltungsmaßnahmen sowie der Mängelbeseitigung
- Veranlassen von Schlüsselbestellungen und Schließzylindern aus der Sicherheitsanlage
- Sicherheitseinrichtungen